Wohnungseigentumsrecht

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht habe ich mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrecht. Ich vertrete WEG-Verwaltungen, aber auch einzelne Wohnungseigentümer in Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder in Auseinandersetzungen mit Dritten. Gegenstand meiner Tätigkeit sind insbesondere die Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungsklagen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, offene Hausgeldforderungen, Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Änderung der Kostenverteilung und die Entziehung von Wohnungseigentum.

Meine Beratung der Eigentümergemeinschaften dient dem Ziel, durch die Vorbereitung ausgewogener und rechtssicherer Beschlüsse und vertraglicher Regelungen Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, gewährleiste ich die zügige gerichtliche Durchsetzung von Beschlüssen und von Ansprüchen gegenüber säumigen Wohnungseigentümern.

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